TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen und Hausordnung


Die folgenden Teilnahmebedingungen und unsere Hausordnung geben einen Überblick über die wichtigsten organisatorischen Regeln für Kurse, Veranstaltungen und den Aufenthalt in unserer Tanzschule. Diese Regelungen dienen einem reibungslosen Ablauf und einem respektvollen Miteinander in unserer Tanzschule.

Teilnahmebedingungen

Damit unsere Kurse und Veranstaltungen für alle Teilnehmer angenehm und reibungslos ablaufen können, gelten für die Teilnahme an unseren Angeboten die folgenden Teilnahmebedingungen und die Hausordnung. Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Einleitung

§1 Anmeldung

Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese Teilnahmebedingungen der Tanzmacher GmbH an.

§2 Unsere Angebote

Die Tanzmacher GmbH bietet insbesondere:

  • Tanzkurse (Kursblöcke),
  • Tanzmacher Club (Mitgliedschaften),
  • Fitnesskurse,
  • Workshops und Events,
  • Privatstunden,
  • Firmenveranstaltungen.

Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.

Organisation

§3 Tanzkurse

Tanzkurse werden in der Regel als zeitlich begrenzte Kursblöcke durchgeführt.

Die Kursgebühr gilt für den gesamten Kursblock.

Bei Nichtteilnahme einzelner Termine besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§4 Tanzmacher Club (Mitgliedschaften)

Der Tanzmacher Club (Tanzkreis)  fasst laufende Mitgliedschaften mit regelmäßigem Unterricht zusammen:

  • Mindestlaufzeit: 2 Monate,
  • Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende des nächsten Monats.

Die Mitgliedschaft berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an einer Tanzkreisstunde pro Woche.

Eine Teilnahme an weiteren Stunden kann ermöglicht werden, besteht jedoch ohne Rechtsanspruch.

Die Beiträge sind Jahresbeiträge, die auf zwölf Monate verteilt werden und daher auch während Ferienzeiten weitergezahlt werden.

§5 Nachholstunden

Ein Anspruch auf Nachholstunden besteht nicht.

Nach Möglichkeit kann eine Teilnahme an einem anderen Termin ermöglicht werden, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

§6 Preise und Gutscheine

Gutscheine der Tanzmacher GmbH sind drei Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

§7 Kursorganisation

Kurse können nur stattfinden, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird.

Die Tanzmacher GmbH behält sich vor, Kurse organisatorisch anzupassen, z. B.:

  • Änderungen von Kurstagen oder Uhrzeiten,
  • Raum- oder Trainerwechsel,
  • Zusammenlegung oder Verschiebung von Kursen.

Ein Anspruch auf Durchführung eines Kurses zu einem bestimmten Termin oder mit einem bestimmten Trainer besteht nicht.

Teilnahme

§8 Teilnahme an Paartanzkursen

Paartanzkurse werden grundsätzlich als Paar besucht.

Ein Anspruch auf Stellung eines Tanzpartners oder darauf, dass ein Trainer als Tanzpartner einspringt, besteht nicht.

§9 Gesundheit

Teilnehmer dürfen bei ansteckenden Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen, die andere gefährden könnten, nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

§10 Kleidung und Schuhe

Für Tanz- und Fitnesskurse ist geeignete Kleidung sowie geeignetes Schuhwerk erforderlich.

Die Tanzfläche darf nur mit

  • Tanzschuhen oder
  • sauberen, für Tanzböden geeigneten Wechselschuhen

betreten werden.

Straßenschuhe sind im Tanz- und Loungebereich nicht gestattet.

§11 Verhalten im Kurs

Alle Teilnehmer sind zu einem rücksichtsvollen und respektvollen Umgang miteinander verpflichtet.

Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist Folge zu leisten.

Rechtliches

§12 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen entstehen.

Teilnehmer können der Verwendung ihrer Aufnahmen jederzeit widersprechen.

§13 Haftung

Für persönliche Gegenstände übernimmt die Tanzmacher GmbH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

§14 Hausordnung

Für die Nutzung der Räumlichkeiten gilt zusätzlich die Hausordnung der Tanzmacher GmbH.

Hausordnung

Damit sich alle Teilnehmer bei uns wohlfühlen und der Unterricht reibungslos ablaufen kann, bitten wir um Beachtung der folgenden Hausordnung.

§1 Respektvolles Verhalten

Alle Teilnehmer und Besucher sind zu einem rücksichtsvollen und respektvollen Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Trainern und Mitarbeitern verpflichtet.

Den Anweisungen der Trainer und des Studiopersonals ist Folge zu leisten.

Störendes Verhalten kann zum Ausschluss vom Unterricht oder von Veranstaltungen führen.

§2 Pünktlichkeit

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Kursen und Veranstaltungen, damit der Unterricht planmäßig beginnen kann.

§3 Kleidung und Schuhe

Für Tanz- und Fitnesskurse ist geeignete Kleidung sowie geeignetes Schuhwerk erforderlich.

Die Tanzfläche darf nur mit

  • Tanzschuhen oder
  • sauberen, für Tanzböden geeigneten Wechselschuhen

betreten werden.

Straßenschuhe sind im Tanzbereich nicht gestattet.

Sollten durch ungeeignetes Schuhwerk Schäden am Bodenbelag entstehen, können die Kosten für Reinigung oder Reparatur dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

§4 Nutzung der Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sind pfleglich zu behandeln.

Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich zu melden.

§5 Getränke und Speisen

Getränke dürfen nicht auf der Tanzfläche abgestellt oder konsumiert werden.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasbehälter auf die Tanzfläche mitgenommen werden.

§6 Gesundheit und Hygiene

Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

Bitte achten Sie auf angemessene persönliche Hygiene, da beim Tanzen enger Kontakt mit anderen Teilnehmern entsteht.

§7 Garderobe und persönliche Gegenstände

Für Garderobe und persönliche Gegenstände übernimmt die Tanzmacher GmbH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§8 Foto- und Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen entstehen.

Teilnehmer können der Verwendung jederzeit widersprechen.

§9 Hausrecht

Die Tanzmacher GmbH übt das Hausrecht aus.

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Ausschluss vom Unterricht oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.