ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 25.03.2026
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Die Tanzmacher GmbH ist bemüht, Lösungen stets im Sinne beider Vertragsparteien zu finden.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Tanzmacher GmbH und ihren Kunden über die Teilnahme an unseren Angeboten, insbesondere:
- Tanzkursen
- Tanzkreisen („Tanzmacher Club“)
- Workshops
- Events
- Privatstunden
- Fitnesskursen
- Firmenveranstaltungen.
Die Angebote richten sich überwiegend an Verbraucher (B2C), können jedoch auch von Unternehmen (B2B) gebucht werden.
Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Vereinbarungen oder Teilnahmebedingungen gelten.
Soweit in diesen AGB ein Anspruch ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt dies nur, soweit hierdurch keine wesentlichen Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, eingeschränkt werden und die Regelung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§2 Vertragsschluss
Die Buchung von Leistungen kann erfolgen:
- über die Website der Tanzmacher GmbH,
- per E-Mail,
- telefonisch,
- oder persönlich im Tanzstudio.
Die Tanzmacher GmbH behält sich vor, für bestimmte Leistungen einzelne Anmeldewege auszuschließen oder vorzuschreiben.
Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tanzmacher GmbH die Buchung ausdrücklich bestätigt oder die gebuchte Leistung beginnt.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
§3 Leistungsangebot
Die Tanzmacher GmbH bietet insbesondere folgende Formate an:
- Tanzkurse (Blockkurse)
- Tanzkreise – Tanzmacher Club (Mitgliedschaften)
- Fitnesskurse
- Workshops
- Events und Tanzveranstaltungen
- Privatstunden
- Firmenveranstaltungen.
Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
Die Tanzmacher GmbH kann unterschiedliche Teilnahme- und Mitgliedschaftsmodelle anbieten (siehe auch §5 für Mitgliedschaften).
Ein Anspruch auf einen bestimmten Lernerfolg oder ein bestimmtes Unterrichtsniveau besteht nicht.
Organisation und Durchführung der Angebote
§4 Tanzkurse (Kursblöcke)
Tanzkurse werden in der Regel als zeitlich begrenzte Kursblöcke durchgeführt.
Die Teilnahmegebühr gilt für den gesamten Kursblock.
Bei Nichtteilnahme einzelner Termine besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
Ein Anspruch auf Durchführung eines Kurses zu einem bestimmten Termin oder mit einem bestimmten Trainer besteht nicht.
§5 Tanzkreise –Tanzmacher Club (Mitgliedschaften)
Tanzkreise sind laufende Mitgliedschaften mit regelmäßigem Unterricht. Die Tanzkreise der Tanzmacher GmbH sind im Tanzmacher Club zusammengefasst.
Die Mitgliedschaft hat eine
Mindestlaufzeit von zwei Monaten.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Für eine Beendigung der Mitgliedschaft zum Ablauf der Mindestlaufzeit muss die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend der Kündigungsfrist.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung bei der Tanzmacher GmbH.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Alternativ kann der "Mitgliedschaft online kündigen"-Button auf unserer Webseite www.tanzmacher.de verwendet werden.
§5.1 Beitragssystem im Tanzmacher Club
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ein über das Jahr kalkulierter Beitrag, der auf zwölf Monate verteilt wird.
Die Beiträge sind daher auch während Ferienzeiten und angekündigter Schließzeiten zu zahlen.
Ferienzeiten und saisonale Pausen sind bereits in der Beitragskalkulation berücksichtigt.
§5.2 Teilnahme und Mitgliedschaftsmodelle
Die Mitgliedschaft berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an einer Tanzkreisstunde pro Woche während der regulären Unterrichtszeiten (siehe insbesondere §18). Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl tatsächlich besuchter Termine pro Monat besteht nicht, sofern die Tanzmacher GmbH die vertraglich geschuldete Teilnahmeberechtigung im Rahmen der angebotenen Kapazitäten bereitstellt.
Die Tanzmacher GmbH kann unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle mit erweitertem Leistungsumfang anbieten, insbesondere Modelle mit erweiterten Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Teilnahme an mehreren Tanzkreisstunden oder Flatrate Angebote).
Art, Umfang und Bedingungen dieser Modelle ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder dessen dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.
Mitgliedschaften können auch Leistungen aus verschiedenen Angebotsbereichen umfassen (z. B. Tanzkreise und Fitnesskurse).
Zur Organisation des Unterrichts kann ein Reservierungs- oder Anmeldesystem für Tanzkreisstunden eingeführt werden.
Bei hoher Auslastung kann die Teilnahme an einzelnen Kursen aus organisatorischen Gründen eingeschränkt werden. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten; ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Terminen besteht nicht, sofern die Tanzmacher GmbH ein angemessenes Angebot im Rahmen der üblichen Kapazitäten bereitstellt.
Zusatzangebote, insbesondere freies Tanzen oder ähnliche Formate, können Bestandteil einzelner Mitgliedschaften sein, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.
§5.3 Ruhende Mitgliedschaft
Mitglieder können bei längeren Abwesenheiten, insbesondere bei Krankheit, beruflich bedingter Abwesenheit, Auslandsaufenthalten oder vergleichbaren Gründen, eine ruhende Mitgliedschaft beantragen, sofern die Abwesenheit voraussichtlich mindestens vier Wochen beträgt.
Die Gewährung einer ruhenden Mitgliedschaft erfolgt unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien und bei Vorliegen eines sachlichen Grundes.
Während der ruhenden Mitgliedschaft wird die Beitragspflicht für den vereinbarten Zeitraum ausgesetzt. Die Teilnahmeberechtigung am Unterricht ruht in diesem Zeitraum.
Im Gegenzug verlängert sich die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft um den Zeitraum, in dem die Beitragspflicht ausgesetzt war.
Die Verlängerung erfolgt ausschließlich für Zeiträume, in denen keine Beiträge erhoben wurden.
Die ruhende Mitgliedschaft ist vor Beginn des gewünschten Zeitraums zu beantragen und wird für einen im Voraus festgelegten Zeitraum vereinbart. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.
Die Mindestdauer sowie die maximale Dauer einer ruhenden Mitgliedschaft kann von der Tanzmacher GmbH festgelegt werden.
Das Mitglied wird im Rahmen der Beantragung ausdrücklich auf die Auswirkungen der ruhenden Mitgliedschaft, insbesondere auf die Verlängerung der Vertragslaufzeit, hingewiesen.
§5.4 Schwangerschaft
Im Falle einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft ab dem 8. Schwangerschaftsmonat vorzeitig beendet werden.
Bei gesundheitlichen Gründen kann die Mitgliedschaft auf entsprechenden Nachweis hin auch früher beendet werden.
Diese Regelung gilt entsprechend auch für den im Vertrag eingetragenen Tanzpartner.
§5.5 Kündigung durch die Tanzmacher GmbH
Die Tanzmacher GmbH ist berechtigt, Mitgliedschaften ordentlich zu kündigen.
Die Kündigung erfolgt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Darüber hinaus ist die Tanzmacher GmbH berechtigt, Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmer
- den Kursbetrieb erheblich stören,
- gegen die Hausordnung verstoßen,
- andere Teilnehmer belästigen oder gefährden,
- mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug geraten.
Eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt in der Regel voraus, dass der Teilnehmer zuvor erfolglos angemahnt wurde und sich mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug befindet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §314 BGB bleibt unberührt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, der vom Teilnehmer zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge, soweit gesetzlich zulässig.
§6 Fitnesskurse
Fitnesskurse können als
Einzeltermine gebucht werden. Die Teilnahme erfolgt gegen Zahlung eines
Einmalbetrags.
Alternativ können
Mehrfachkarten (z. B. 10er-Karten) angeboten werden.
Darüber hinaus können Fitnesskurse auch im Rahmen von Mitgliedschaften angeboten werden. Art, Umfang und Bedingungen dieser Mitgliedschaften ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Soweit Fitnesskurse im Rahmen von Mitgliedschaften angeboten werden, finden die Regelungen in §5 entsprechend Anwendung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Nutzung bestimmter Angebote besteht nicht.
§7 Mehrfachkarten
Mehrfachkarten berechtigen zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Kurseinheiten innerhalb einer festgelegten Gültigkeitsdauer.
Sofern nicht anders angegeben beträgt die Gültigkeit
6 Monate ab Kaufdatum.
Mehrfachkarten sind
- personenbezogen,
- nicht übertragbar.
Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit. Dies gilt nur, sofern dem Kunden zuvor eine angemessene Möglichkeit zur Nutzung eingeräumt wurde.
Eine Auszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen.
Kann eine Kurseinheit aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Tanzmacher GmbH liegen, nicht stattfinden, wird die Gültigkeitsdauer der Mehrfachkarte entsprechend verlängert oder eine Nutzung für gleichwertige Angebote ermöglicht.
Sollte ein Kursangebot nicht mehr stattfinden, können verbleibende Einheiten nach Möglichkeit für andere Angebote genutzt werden, sofern geeignete Angebote verfügbar sind.
§8 Privatstunden
Privatstunden werden individuell vereinbart.
Eine kostenfreie Verschiebung oder Absage ist bis
24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die
volle Vergütung berechnet werden.
Die Tanzmacher GmbH behält sich vor, vereinbarte Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Trainers) zu verschieben. In diesem Fall wird ein
Ersatztermin vereinbart.
Allgemeine Vereinbarungen
§9 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
Die Tanzmacher GmbH kann für bestimmte Personengruppen (z. B. Schüler, Studierende oder Auszubildende) vergünstigte Tarife anbieten. Voraussetzung ist der entsprechende Nachweis. Ein Anspruch auf die Gewährung oder dauerhafte Beibehaltung eines Rabatts besteht nicht. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Zahlungen können erfolgen
- per Überweisung,
- per Lastschrift,
- vor Ort.
Die verfügbaren Zahlungsarten können je nach Buchung eingeschränkt sein.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig.
Die Tanzmacher GmbH ist berechtigt, Rechnungen und Zahlungsinformationen ausschließlich in elektronischer Form bereitzustellen.
Bei Zahlungsverzug kann die Tanzmacher GmbH Teilnehmer nach vorheriger Mahnung bis zur Begleichung der offenen Forderung von der Teilnahme am Unterricht ausschließen.
Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beiträge bleibt hiervon unberührt.
Im Falle von
Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, ist die Tanzmacher GmbH berechtigt, die dadurch entstehenden Bankgebühren dem Kunden
in Rechnung zu stellen.
§10 Preisanpassungen
Die Tanzmacher GmbH ist berechtigt, die Preise für laufende Mitgliedschaften anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten wesentlich verändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Personal, Miete, Energie, Dienstleistungen oder vergleichbare betriebliche Aufwendungen.
Eine Preisanpassung erfolgt frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit.
Preisanpassungen erfolgen nur in dem Umfang, in dem sich die genannten Kosten insgesamt verändern, und unter Berücksichtigung etwaiger Kostensenkungen.
Die Tanzmacher GmbH wird die Preisanpassung transparent begründen und dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen.
Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Preissenkungen werden entsprechend weitergegeben.
§11 Gutscheine
Die Tanzmacher GmbH kann Gutscheine für Kurse oder Geldbeträge anbieten.
Gutscheine sind
drei Jahre gültig.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§12 Stornierung durch Kunden
Eine Stornierung von gebuchten Leistungen ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Tanzkurse: bis 7 Tage vor Kursbeginn.
- Workshops und Events: bis 48 Stunden vor Beginn.
- Privatstunden: bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierung bei der Tanzmacher GmbH.
Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Termin, ist die Tanzmacher GmbH berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Ausfallpauschale orientiert sich am typischerweise zu erwartenden Schaden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Tanzmacher GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§13 Nachholstunden und Ersatztermine
Bei Nichtteilnahme einzelner Termine besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung, sofern die Nichtteilnahme im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
Die Tanzmacher GmbH kann nach eigenem Ermessen die Teilnahme an einem Ersatztermin oder die Nutzung alternativer Angebote ermöglichen, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht grundsätzlich nicht.
Fällt ein Termin aus Gründen aus, die im Verantwortungsbereich der Tanzmacher GmbH liegen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder eine entsprechende Gutschrift gewährt.
Bereits gewährte Ersatzleistungen erfolgen freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für zukünftige Fälle.
§14 Trainerwechsel
Die Tanzmacher GmbH behält sich vor, bei Krankheit oder Verhinderung eines Trainers eine Vertretung einzusetzen.
Ein Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Trainer besteht nicht.
§15 Mindestteilnehmerzahl
Kurse können nur stattfinden, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann ein Kurs
- verschoben,
- zusammengelegt,
- angepasst,
- oder abgesagt werden.
Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet oder gutgeschrieben.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§16 Änderungen von Kursangeboten und Stundenplänen
Die Tanzmacher GmbH ist berechtigt, Kurstage, Uhrzeiten, Trainer, Unterrichtsräume sowie das Kursangebot anzupassen, soweit dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Änderungen erfolgen nur, soweit sie für die Teilnehmer zumutbar sind und der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
Änderungen sind insbesondere dann zumutbar, wenn sie geringfügig sind, wie z. B. zeitliche Verschiebungen in der Regel von bis zu 60 Minuten, ein Wechsel des Trainers oder eine Verlegung des Unterrichtsortes innerhalb eines zumutbaren Umkreises.
Führen Änderungen dazu, dass die Nutzung der gebuchten Leistung erheblich beeinträchtigt wird, ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Ein Anspruch auf Durchführung eines Kurses zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort oder durch eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
Sollte ein Kurstermin aus organisatorischen Gründen entfallen, kann die Tanzmacher GmbH nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung, bestehen nur im Rahmen von §13 und §17.
§17 Betriebsunterbrechung/höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Tanzmacher GmbH liegen (insbesondere behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Pandemien, Naturereignisse oder vergleichbare Ereignisse), vorübergehend nicht erbracht werden, ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Störung.
Die Tanzmacher GmbH ist berechtigt, für die Dauer der Einschränkung angemessene Ersatzleistungen anzubieten, insbesondere in Form von Ersatzterminen, alternativen Kursformaten oder digitalen Angeboten, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist.
Soweit eine Leistung nicht erbracht werden kann und keine zumutbare Ersatzleistung angeboten wird, werden bereits gezahlte Entgelte anteilig erstattet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nur, soweit der Tanzmacher GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
§18 Ferien und Schließzeiten
Das Tanzstudio ist an gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien des Landes Brandenburg grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahme der Sommerferien.
Unabhängig von den staatlichen Sommerferien bleibt das Tanzstudio in der Regel für einen Zeitraum von etwa vier Wochen im Sommer geschlossen, typischerweise während der letzten beiden Kalenderwochen im Juli sowie der ersten beiden Kalenderwochen im August.
Die konkreten Schließzeiten werden im Rahmen der Saisonplanung bekannt gegeben.
Teilnahme und Verhalten
§19 Teilnahme an Paartanzkursen
Paartanzkurse sind grundsätzlich als Paar zu besuchen.
Ein Anspruch auf Stellung eines Tanzpartners oder darauf, dass ein Trainer als Tanzpartner einspringt, besteht nicht.
Einzelpersonen können nur teilnehmen, wenn ausdrücklich Plätze für Einzelpersonen angeboten werden.
§20 Partnerwechsel
Während des Unterrichts kann aus didaktischen Gründen ein Partnerwechsel stattfinden.
§21 Gesundheit der Teilnehmer
Teilnehmer dürfen bei ansteckenden Krankheiten nicht am Unterricht teilnehmen.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Dies berührt nicht die Haftung der Tanzmacher GmbH gemäß §27.
Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme an den gebuchten Angeboten in der Lage sind.
§22 Verhalten im Studio
Teilnehmer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern zu verhalten und auf angemessene persönliche Hygiene zu achten.
Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist Folge zu leisten.
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Teilnahme am laufenden Kurs.
§23 Nutzung der Tanzfläche
Die Tanzfläche darf nur mit Tanzschuhen oder sauberen, für Tanzböden geeigneten Wechselschuhen betreten werden.
Straßenschuhe sind nicht gestattet. Die Tanzmacher GmbH ist berechtigt, das Schuhwerk der Teilnehmer bei Bedarf zu überprüfen.
Bei Schäden durch ungeeignetes Schuhwerk können Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Rechtliche Bestimmungen
§24 Hausordnung
Für die Nutzung der Räumlichkeiten gilt die jeweils aktuelle Hausordnung der Tanzmacher GmbH.
Die Tanzmacher GmbH übt das Hausrecht aus.
§25 Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer können vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sie
- den Kursbetrieb erheblich stören,
- andere Teilnehmer gefährden,
- gegen die Hausordnung verstoßen.
§26 Foto- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen entstehen.
Die Aufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) zur Darstellung des Veranstaltungscharakters sowie für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media).
Die Aufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen oder Unterrichtssituationen und nicht zur gezielten Darstellung einzelner Personen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung.
Es wird darauf geachtet, dass einzelne Personen nicht gezielt hervorgehoben oder identifizierbar dargestellt werden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Personenbezogene Aufnahmen, bei denen einzelne Teilnehmer im Vordergrund stehen, erfolgen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person.
Teilnehmer können der Verwendung ihrer Aufnahmen jederzeit widersprechen, sofern keine berechtigten Interessen der Tanzmacher GmbH entgegenstehen.
Im Falle eines Widerspruchs werden die entsprechenden Aufnahmen künftig nicht mehr verwendet.
§27 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Tanzmacher GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet die Tanzmacher GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für persönliche Gegenstände übernimmt die Tanzmacher GmbH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzmacher GmbH.
§28 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§29 Änderungen der AGB
Die Tanzmacher GmbH ist bestrebt, ihre Leistungen und Abläufe kontinuierlich zu verbessern und an neue Entwicklungen anzupassen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Tanzmacher GmbH vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Änderungen der gesetzlichen oder behördlichen Rahmenbedingungen, technischer Entwicklungen oder Anpassungen des Leistungsangebots.
§29.1 Änderungen ohne wesentliche Auswirkungen
Änderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungen oder die Vergütung haben, werden dem Kunden mindestens in Textform mitgeteilt.
Hierzu zählen insbesondere Änderungen organisatorischer Abläufe, Anpassungen von Buchungs- oder Reservierungssystemen, Klarstellungen oder redaktionelle Änderungen sowie sonstige Maßnahmen, die den Charakter der vereinbarten Leistungen unberührt lassen.
Diese Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, sofern die Tanzmacher GmbH den Kunden in der Änderungsmitteilung klar und hervorgehoben auf diese Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweist.
Die Änderungen dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
§29.2 Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen
Änderungen, die wesentliche Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungen oder die Vergütung haben, insbesondere Änderungen von Preisen, Umfang oder Struktur der angebotenen Leistungen, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
In diesem Fall ist die Tanzmacher GmbH berechtigt, dem Kunden die Fortsetzung des Vertrags zu den geänderten Bedingungen anzubieten.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
§29.3 Folgen des Widerspruchs
Im Falle eines Widerspruchs gegen Änderungen gemäß Ziffer 29.1 oder einer Nichtannahme von Änderungen gemäß Ziffer 29.2 bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.
§30 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Tanzmacher GmbH.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Nebenabreden bestehen nicht.
§31 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde die Tanzmacher GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde dazu ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, Events und Workshops sowie vergleichbare Angebote mit einmaligem oder klar festgelegtem Termin.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.
Für die Ausübung des Widerrufsrechts kann das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das wir unter https://www.tanzmacher.de/widerruf bereitstellen.
👉 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch hier als PDF heruntergeladen werden.
